Die Kernzone Kirkel

In der Zeit vor Christus war das Gebiet an Blies und Saar größtenteils von Rotbuchenwäldern bedeckt. Mit Kelten und Römern begann die zunehmende Rodungs- und Ackerbautätigkeit durch den Menschen. Bis Ende des 14. Jhdt. hatte sich in mehreren Rodungsperioden der Wandel des einstigen Urwaldes zu der Kulturlandschaft, wie wir sie heute kennen, vollzogen. Heute sind noch etwa 30 % der Gesamtfläche im Biosphärenreservat Bliesgau mit Wald bedeckt. Den überwiegenden Teil hiervon bilden nach wie vor Buchenwälder.


Die UNESCO sieht in ihren Anforderungen an die Biosphärenreservate die Einrichtung von Kernzonen vor. Kernzonen sind Bestandteile einer modernen Kulturlandschaft, in der sich die Natur vom Menschen unbeeinflusst entwickeln kann. „Natur Natur sein lassen“ ist  das Motto, nach dem auch im Biosphärenreservat Bliesgau auf 3 Prozent der Fläche, also etwa 1.000 Hektar, unsere Urwälder von morgen entstehen sollen. Die Kernzone Taubental bei Kirkel umfasst dabei alleine schon 426 ha.
Kernzonenwälder sind wichtige Lebensräume für bedrohte Tier- und Pflanzenarten, insbesondere für Bewohner von Totholz (Biotopholz). So geht man z. B. heute davon aus, dass eine Rotbuche im Laufe ihres Lebens rund 800 verschiedenen Tier- und Pflanzenarten Heimat bietet. Davon sind 400 Arten auf alte, absterbende Buchen angewiesen. Ein Lebensraum, der bei einer forstwirtschaftlichen Nutzung in einem geringeren Umfang zur Verfügung steht.
Um diese langfristige Entwicklung möglichst ungestört zu gestalten, wurden die Kernzonen auch als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Um Störungen in den Kernzonen möglichst gering zu halten, wird das im Saarland sehr dichte Wegenetz in den Kernzonen in Absprache mit dem Waldeigentümer (im Falle des Taubentals: Saarforst) und den Kommunen in deren Gebiet sich die jeweilige Kernzone befindet, etwas verringert bzw. verändert.  Vor allem im Bereich des Hutschucker Kopfes, aber auch am Hirschberg, am Hohen Kopf und im Taubental werden Wegetrassen entfallen und in Zukunft gesperrt.

Alle bisher ausgewiesenen Rund- und Fernwanderwege bleiben von den Sperrungen, mit Ausnahme des sog.  Schmetterlingspfades unberührt.
Die Route des Schmetterlingspfades wurde in Absprache mit dem Saarforst und der Gemeinde auf einer neuen, attraktiveren Trasse geführt.

Alle Sperrungen finden Sie auf einer Karte in der Mediathek des Biosphärenzweckverbandes unter Urlaub und Freizeit oder direkt unter http://www.biosphaere-bliesgau.eu/images/mediathek/Taubentalgesamt.pdf

Die Gemeinde Kirkel wird an den gesperrten Stellen in der Kernzone Karten aushängen, welche Wege in Zukunft nicht mehr genutzt werden können und welche bestehen bleiben.
Es sollten in den Kernzonen aber auch einige allgemeine Spielregeln eingehalten werden:
•    Das Betreten der Kernzone außerhalb der in der gezeigten Karte eingezeichneten Wege ist, auch zu Ihrer eigenen Sicherheit, nicht gestattet, denn hier findet keine Verkehrssicherung mehr statt. Im Laufe der Zeit werden Äste oder ganze Bäume absterben, die zur Gefahr werden könnten.
•    Entnehmen Sie kein Brennholz, denn Totholz spielt eine wichtige Rolle im Kreislauf der Wälder.
•    Befahren Sie keine Wege, denn damit stören und gefährden Sie andere Lebewesen – gehen Sie zu Fuß.
•    Schützen Sie Tiere und Pflanzen. Es ist verboten Tiere und Pflanzen zu entnehmen, zu schädigen oder zu stören (dies gilt also auch für das Sammeln von Pilzen, Beeren oder Bärlauch), aber auch einzubringen, denn auch das ist ein Eingriff in die natürliche Entwicklung des Gebiets.
•    Im Naturschutzgebiet sind Hunde an der Leine zu führen, da wildlebende Tiere von freilaufenden Hunden unnötig gestört werden.
Bitte beachten Sie diese Regeln, um in den Kernzonen diese natürliche Entwicklung zu unterstützen und die Natur hier wirklich Natur sein zu lassen.

Wenn Sie Rückfragen zum Thema Kernzonen im Biosphärenreservat haben steht Ihnen Frau Naumann vom Biosphärenzweckverband unter 06842-96009-16 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.

Pressemeldung vom 11. Februar 2014

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