Pressemeldung vom 27. September 2012

Windkraft im Biosphärenreservat Bliesgau

Anfang des Monats hat das deutsche MAB-Nationalkomitee im Bliesgau getagt und dabei auch ein Positionspapier zu erneuerbaren Energien in Biosphärenreservaten verabschiedet. Dieses Positionspapier soll aus Sicht des Komitees Hinweise geben, wie die Chancen der Energiewende unter Einhaltung der internationalen Leitlinien der UNESCO und der nationalen Kriterien für Biosphärenreservate genutzt werden können. Gleichzeitig herrscht in der Bevölkerung große Unsicherheit bezüglich der Nutzung der Windenergie in ihren Gemeinden und im Biosphärenreservat allgemein.


Vor Herbst 2011 war es überhaupt nicht möglich im Biosphärenreservat Windenergieanlagen zu errichten, diese durften damals nämlich nur (nach dem Landesentwicklungsplan Umwelt) in Vorranggebieten für Windenergie errichtet werden. Diese Vorranggebiete wurden unter der „Jamaika-Regierung“ aufgehoben, so dass Windkraft nun auch in anderen Gebieten möglich wurde. Da das Baugesetzbuch Windkraft im Außenbereich privilegiert, ist es nun Aufgabe der Städte und Gemeinden in ihren Flächennutzungsplänen Vorranggebiete für Windenergie auszuweisen und in der eigenen Gemeinde den Ausbau der Windenergie zu steuern, damit kein Wildwuchs entsteht.
Grundsätzlich ist die Anerkennung als UNESCO-Biosphärenreservat kein Ausschlusskriterium für Windenergie. Dies wird im Positionspapier des MAB-Nationalkomitees deutlich gemacht. Ausgeschlossen von der Nutzung durch Windenergie sind allerdings die Kernzonen, da diese als Naturschutzgebiet (NSG) geschützt sind und nach Landesrecht NSG´s von der Windkraftnutzung ausgeschlossen sind.  Ausgeschlossen sind außerdem laut Landesentwicklungsplan Umwelt Vorranggebiete für Naturschutz sowie Vorranggebiete für Freiraumschutz.
Das MAB-Komitee empfiehlt neben dem Ausschluss der Kernzone auch die Pflegezone von einer Windenergienutzung freizuhalten. Das MAB-Komitee bezieht sich in seinem Positionspapier auf die nationalen Kriterien für UNESCO-Biosphärenreservate nach denen die Pflegezonen von Biosphärenreservaten als Nationalpark, Naturschutzgebiet oder auf andere Weise gleichwertig rechtlich gesichert werden sollen.
Im Bliesgau sind die Pflegezonen jedoch erstens noch nicht parzellenscharf ausgewiesen und zweitens teilweise als Landschaftschutzgebiet (LSG) geschützt. Unter der „Jamaika-Regierung“ gab es einen Entwurf zur Änderung der Verordnungen einiger Landschaftsschutzgebiete, um in diesen Windenergienutzung grundsätzlich zuzulassen. Dieser Änderungsentwurf wurde jedoch von der neuen Regierung nicht mehr umgesetzt.
Bisher veröffentlichte Planungen der Städte und Gemeinden betreffen jedoch häufig auch die Pflegezone. Geklärt werden muss deshalb ob das MAB-Komitee eine Errichtung von Windenergieanlagen in der Pflegezone zulässt ohne das damit der Status als UNESCO-Biosphärenreservat gefährdet wird und ob das Land sich entschließt, in LSG eine Windenergienutzung prinzipiell zuzulassen oder sie nur im Einzelfall zu genehmigen.
Der Biosphärenzweckverband als Verwaltung des Biosphärenreservats wird sich an den weiteren Verfahren weiter als Träger öffentlicher Belange beteiligen und sich gerne konstruktiv einbringen.
Die Teilnehmer des Deutschen Naturschutztages (der DNT ist der zentrale Fachkongress des staatlichen und privaten Naturschutzes in Deutschland) haben erst vor wenigen Tagen (21. Sept. 2012) ebenfalls ein Positionspapier, die Erfurter Positionen, zu erneuerbaren Energien als Abschlusserklärung des 31. Deutschen Naturschutztages 2012 verabschiedet. Hierin empfehlen sie schöne Landschaften als Voraussetzung für eine touristische Nutzung zu erhalten. Der DNT fordert daher den Ausbau der erneuerbaren Energien durch eine vorausschauende Raum- und Landschaftsplanung natur- und landschaftsverträglich zu gestalten. Standorte für Windenergieanlagen sollen zudem sorgfältig geprüft und ausgewählt werden, um negative Auswirkungen zu vermeiden. Weiterhin sollen natürliche und naturnahe Wälder von Windenergienutzung freigehalten werden.

 

>> hier geht es zum Positionspapier des MAB-Nationalkomitees

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