Pflegezonen – das Tafelsilber im Biosphärenreservat

Die Nationale Naturlandschaft „Biosphärenreservat“ beinhaltet, anders als ein „Nationalpark“, nicht nur den Schutz der vom Menschen unbeeinflussten Natur, sondern auch der Kulturlandschaft und damit auch der Lebensräume, die erst durch das Wirtschaften des Menschen entstanden sind.

Pflegezone


Im Bliesgau finden sich in der Pflegezone vor allem  hochwertige Grünlandgesellschaften z.B. die Streuobstwiesen oder die Kalkhalbtrockenrasen mit ihren zahlreichen Orchideenarten. Der Erhalt der traditionellen Kulturlandschaft und der damit verbundenen Artenvielfalt ist das erklärte Ziel des Biosphärenreservates, vor allem in den Pflegezonen. Mit Projekten wie dem „Bliesgau-Apfelsaft“ soll deshalb die Pflege der wertvollen Streuobstwiesen auf Dauer sichergestellt werden.
Die Pflegezone umfasst dabei knapp 7000 ha, ca. 19 % der Gesamtfläche (36.152 ha). Damit wird zwei Vorgaben der UNESCO gefolgt, denn die Pflegezone soll mindestens 10 % der Gesamtfläche einnehmen und mit der Kernzone (knapp 3 %) zusammen mindestens 20 % der Gesamtfläche umfassen.
Die Flächen der Pflegezone sind als Naturschutzgebiet, FFH-Gebiet oder Landschaftsschutzgebiet geschützt. In der Pflegezone befindet sich auch das Naturschutzgroßvorhaben „Saar-Bliesgau/ Auf der Lohe“.
Zweck der Pflegezone ist der Erhalt der vor allem vom Menschen geschaffenen Lebensräume, die in vielen Fällen einer extensiven Nutzung bedürfen, um ihre Artenvielfalt weiter zu erhalten. So kommen etwa 80 % der saarländischen Steinkäuze auf den Streuobstwiesen des Bliesgaus vor. Auch der durch die FFH-Richtlinie der EU besonders geschützte Goldene Scheckenfalter bildet im Bliesgau noch vitale Bestände.
In den Pflegezonen, die als Naturschutzgebiet ausgewiesen sind, gibt es in der Regel ein Wegegebot, d.h. das die Wege um Störungen und Beeinträchtigungen zu vermeiden, nicht verlassen werden sollen. Auch Hunde sind hier an der Leine zu führen und es ist nicht erlaubt wildlebende Pflanzen und Tiere zu stören oder zu schädigen. Auch das Einbringen von Tieren und Pflanzen in das Schutzgebiet kann dem Schutzzweck zuwiderlaufen und ist daher meist nicht gestattet.
Auch in den Schutzgebieten der Pflegezone ist es die saarländische Naturwacht, die die regelmäßige Kontrolle der Flächen übernimmt und bei Verstößen informiert bzw. auch Sanktionen verhängen kann.
Allgemein gilt zur Erholung in der freien Landschaft auch noch das saarländische Naturschutzgesetz. Danach dürfen landwirtschaftliche Flächen einschließlich Sonderkulturen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Bestellung und Ernte, bei Grünland (Wiesen und Weiden) die Zeit zwischen dem 1. April und dem 15. Oktober. Dies dient z.B. auch dem Schutz von Wiesenbrütern, die von Menschen und Hunden aufgeschreckt werden können und im schlimmsten Fall dabei ihre Brut verlieren. 

Pflegezone
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Wenn Sie Rückfragen zum Thema Pflegezonen im Biosphärenreservat haben steht Ihnen Frau Naumann vom Biosphärenzweckverband unter 06842-96009-16 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zur Verfügung.

Pressemeldung vom 27.März 2014

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