Projektaufruf für 2023 startet ab sofort
Das Regionalbudget – mit vielen kleinen Projekten die Region voran bringen!
Seit dem Jahr 2019 werden Kleinprojekte mit der Förderung über das Regionalbudget durch das LEADER-Regionalmanagement der Lokalen Aktionsgruppe Biosphärenreservat Bliesgau unterstützt. Auch für das Jahr 2023 stehen wieder neue Gelder zur Verfügung.
Das Budget, welches für das Jahr 2023 von Bund und Land für Kleinprojekte bereitgestellt wird, beläuft sich auf rund 166.667 €. Gefördert werden ausschließlich Kleinprojekte bis 20.000 € (brutto) Gesamtkosten. Der Fördersatz beträgt bis zu 80%. Die gesamte Maßnahme muss vom Projektträger vorfinanziert werden. Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen eingereicht werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Die geförderten Projekte sind innerhalb des jeweils laufenden Jahres umzusetzen und abzuwickeln.
Die eingereichten Projekte müssen die regionalen Entwicklungsziele der LEADER-Region Biosphäre Bliesgau unterstützen und zusätzlich einem der Förderbereiche des GAK-Rahmenplans entsprechen. Gefördert werden Investitionen im Bereich der Dorfentwicklung, von Infrastruktur (z.B. touristisch) oder zur Grundversorgung auf dem Land. Die Förderprojekte sollen den Ort und/oder die Region unterstützen und eine Verbesserung erzielen. Veranstaltungen oder laufende Betriebskosten können nicht gefördert werden. Auch Ersatzbeschaffungen, Reparaturen, kommunale Pflichtaufgaben, Ausgleichsleistungen oder die Umsetzung von ´Bauauflagen sind von der Förderung ausgenommen.
Kleinprojekte jetzt fördern lassen!
Ab sofort läuft der neue Projektaufruf: Wenn Sie Ideen haben, dann schicken Sie Ihre Projektbewerbung bis zum 31. Januar 2023 an die LEADER-Geschäftsstelle, c/o Saarpfalz-Kreis, Am Forum 1, 66424 Homburg.
Folgende Unterlagen sind für eine erfolgreiche Bewerbung Voraussetzung:
- Projektbeschreibung
- Zuwendungsantrag
- Kostenschätzung mit Nachweis durch Angebote
- eventuell notwendige Genehmigungen
Wichtig: Es darf erst dann mit dem Projekt begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt werden oder die Anschaffung gekauft werden), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Projekte sind von der Förderung ausgeschlossen.
Bei Fragen zur Fördermöglichkeit und dem Verfahren wenden Sie sich an unsere Regionalmanagerin Christina Danner, Tel: 06841-104-8413 oder E-Mail: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.
Das sogenannte Regionalbudget aus dem GAK-Sonderrahmenplan ermöglicht die Unterstützung von Kleinprojekte bis zu 20.000 € . Diese Projekte müssen den ILE-Fördertatbeständen aus dem Sonderrahmenplan, als auch unserer lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Themenfeld der Dorfentwicklung. Geförderte Projekte müssen innerhalb des jeweils laufenden Jahres umgesetzt und abgewickelt werden. Es besteht eine Fördermöglichkeit von maximal 80 %. Antragsberechtigt sind nicht nur Kommunen, sondern auch Vereine und Privatpersonen. Maximal 150.000 € können pro Jahr für Projekte ausgeschüttet werden.
Verwenden Sie für ihre Antragstellung bitte folgende Formulare:
Zuwendungsantrag
Projektbeschreibung
Nähere Informationen zur Förderhöhe der Kleinprojekte erhalten sie hier.
Bei Fragen zur Fördermöglichkeit und dem Verfahren wenden sie sich an die LEADER-Geschäftsstelle unter: Cette adresse e-mail est protégée contre les robots spammeurs. Vous devez activer le JavaScript pour la visualiser.
Die Förderfähigkeit ihres Projektes, können sie anhand folgender Kriterien überprüfen:
• Projekt liegt in der Förderkulisse (Saarpfalz-Kreis oder Kleinblittersdorf, Gemeinde unter 10.000 Einwohner)
• Gesamtkosten bis zu max. 20.000 € brutto
• Der finanzielle Eigenanteil (für Kommunen und gemeinnützige Vereine 20%) ist gesichert und die Maßnahme kann vorfinanziert werden.
• eine nachvollziehbare Kostenübersicht mit Kostenvoranschlägen liegt vor.
• erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalschutz, Verfügbarkeit über die Infrastruktur, Absprache mit der Gemeinde etc.) liegen vor.
• Wenn Sie nicht Eigentümer des Objektes sind, ist eine Vollmacht des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahmen notwendig.
• Die Maßnahme muss bis Ende dieses Jahres umgesetzt werden!
Die Richtlinie zum GAK Sonderrahmenplan finden sie hier.