GAK Regionalbudget
Das sogenannte Regionalbudget aus dem GAK-Sonderrahmenplan ermöglicht die Unterstützung von Kleinprojekte bis zu 20.000 € . Diese Projekte müssen den ILE-Fördertatbeständen aus dem Sonderrahmenplan, als auch unserer lokalen Entwicklungsstrategie entsprechen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Themenfeld der Dorfentwicklung. Geförderte Projekte müssen innerhalb des jeweils laufenden Jahres umgesetzt und abgewickelt werden. Es besteht eine Fördermöglichkeit von maximal 80 %. Antragsberechtigt sind nicht nur Kommunen, sondern auch Vereine und Privatpersonen. Maximal 150.000 € können pro Jahr für Projekte ausgeschüttet werden.
Die Förderfähigkeit ihres Projektes, können sie anhand folgender Kriterien überprüfen:
* Projekt liegt in der Förderkulisse (Saarpfalz-Kreis oder Kleinblittersdorf, Orte unter 10.000 Einwohner)
* Gesamtkosten bis max. 20.000 € brutto
* Der finanzielle Eigenanteil kann erbracht werden.
* Die Vorfinanzierung der Maßnahme ist gesichert.
* Eine nachvollziehbare Kostenübersicht mit Kostenvoranschlägen liegt vor.
* Erforderliche Genehmigungen (Baugenehmigung, Denkmalschutz, Verfügbarkeit über die Infrastruktur, Absprache mit der Gemeinde etc.) liegen vor.
* Wenn Sie nicht Eigentümer des Objektes sind, ist eine Vollmacht des Eigentümers zur Durchführung der Maßnahmen notwendig.
* Die Maßnahme muss bis Ende des jeweiligen Jahres der Bewilligung umgesetzt werden!
Die Richtlinie zum GAK Sonderrahmenplan finden Sie hier.
Projektaufruf Regionalbudget 2026:
Voraussichtlich startet der nächste Projektaufruf im November 2025.
Folgende Unterlagen sind für eine erfolgreiche Bewerbung Voraussetzung:
- Projektbeschreibung
- Zuwendungsantrag
- Kostenschätzung mit Nachweis durch Angebote
- eventuell notwendige Genehmigungen.
Wichtig: Es darf erst dann mit dem Projekt begonnen werden (z.B. ein Auftrag erteilt werden oder die Anschaffung gekauft werden), wenn eine Bewilligung erteilt wurde. Bereits vorher begonnene Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Auswahlverfahren:
Die Projektbewerbungen werden vom gewählten Auswahlgremium nach einem transparenten und überprüfbaren Auswahlverfahren anhand eines Bewertungskataloges beurteilt, entsprechend ausgewählt und beschlossen.
Vorbehalt:
Der Aufruf erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die LAG Biosphärenreservat Bliesgau e.V. einen positiven Zuwendungsbescheid über die Höhe der ausgeschriebenen Summe erhält.
Weitere Informationen zum GAK-Regionalbudget, sowie die Formulare zur Projektbewerbung finden Sie untenstehend.
Bei Fragen zur Fördermöglichkeit und dem Verfahren wenden Sie sich an Gabi Maaß, Tel. (06 81) 9 61 17 15 oder E-Mail: lag@biosphaere-bliesgau.eu
Verwenden Sie für Ihre Antragstellung bitte folgende Formulare:
- Zuwendungsantrag
- Projektbeschreibung
- Nähere Informationen zur Förderhöhe der Kleinprojekte erhalten sie hier.
Tabelle Förderhöhe
Vergangene GAK-Projektaufrufe
1. Aufruf GAK 2025
2. Aufruf GAK 2025
Aufruf GAK 2024